Als die Christen den Talmud kennenlernten: Überlegungen auf Basis der Extractiones de Talmud

Ursula Ragacs 
Universität Wien
ursula.ragacs@univie.ac.at

Abstract

In 1238 or 1239, the Jewish convert Nicholas Donin presented Pope Gregory IX with 35 accusations against the Talmud. As a result, not only was a disputation held in Paris (1240), but a collection of 1922 quotations from the Babylonian Talmud translated into Latin was also compiled (1245). These Extractiones de Talmud were initially arranged according to the order of the Talmud, but were then divided into 13 chapters with polemical and anti-Jewish titles. Both versions are preceded by introductions that, although building on each other, reveal a number of differences. The present study shows by way of example that many of these differences can probably be attributed to the influence of Nicholas Donin.

1238 oder 1239 legte der jüdische Konvertit Nikolaus Donin Papst Gregor IX. 35 Anklagepunkte gegen den Talmud vor.1 In der Folge hielt man 1240 in Paris eine Disputation ab. Nikolaus Donin argumentierte gegen den Talmud, vier Rabbinen, allen voran R. Jehiel von Paris, waren aufgerufen ihn zu verteidigen.2 Sowohl jüdische als auch christliche Texte hielten das Ereignis fest.3

In Folge der Disputation stellte man in Paris eine Sammlung von 1922 Zitaten aus dem babylonischen Talmud zusammen, die man ins Lateinische übersetzt hatte. Diese Extractiones de Talmud genannte Sammlung, die lange nur handschriftlich vorlag, wurde jüngst in zwei Teilen kritisch ediert.4 2018 erschien der Teil, in dem die übersetzten Talmudzitate der Ordnung des babylonischen Talmuds folgen.5 2021 erschien der Teil, in dem die Talmudzitate in 13 Kapitel geordnet vorliegen.6 Diese Kapiteleinteilung geht mehr oder weniger auf Nikolaus Donins Anklagepunkte zurück.7

Der Kompilator von tT benutzte Texte aus sT, die oben erwähnten 35 Anklagepunkte des Nikolaus Donin, eine Anthologie von lateinischen Talmudzitaten, die bereits zur Zeit der Anklagepunkte hergestellt, aber nicht in diese aufgenommen worden waren, den sogenannten Liber Krubot, der lateinische Übersetzungen aus einem Buch liturgischer, jüdischer Dichtung bietet, sowie Raschikommentare zu diversen Büchern der Bibel.8

Sowohl sT als auch tT verfügten ursprünglich über ausführliche Einleitungen (Praefationes).9 Praef II ist allerdings lediglich in einer einzigen Handschrift überliefert.10 Obwohl Praef II offensichtlich auf Praef I zurückgriff, unterscheiden sich die beiden Texte deutlich voneinander:

In the prologue to tT [=Praef II], one encounters two kinds of differences as regards sT. On the one hand, we have the presence of fresh content, which tailors the prologue to the nature of tT and explains its own particularities as well as the reasons for its composition [...] On the other hand, differences can be detected which are not explicable in terms of conscious interventions upon the text in order to tailor it a novel conception, but rather seem to originate from a version of the prologue to sT [=Praef I] which preceded the one we are currently reading in the manuscripts pertaining to the dossier.11

Die im Folgenden in tT unter den beiden Annahmen vorgestellten Erklärungen für die Unterschiede zwischen einzelnen Paragrafen der beiden Praefationes wirkten auf mich auf den ersten Blick nachvollziehbar.12 Auf den zweiten Blick drängte sich mir jedoch eine weitere Möglichkeit auf, wie manche der Unterschiede auch anders zu erklären wären. Diese Möglichkeit berücksichtigte eine weitere Feststellung der Herausgeber von tT. Sie wiesen nämlich darauf hin, dass der Kompilator der Extractiones und mutmaßliche Verfasser der Praefationes kein Hebräisch konnte.13 Wenn dem so war, war er wohl auch kein jüdischer Konvertit, wie Nikolaus Donin. Dessen Aversion gegen den Talmud hatte den gesamten Prozess, einschließlich der Herstellung der Übersetzungen, ins Rollen gebracht.

1 Die These

Die Editoren des sT beschrieben den Übersetzungsprozess der Talmudzitate als einen mehrstufigen: Demnach übersetzten in der ersten Phase zwei sogenannte interpretes das Hebräische/Aramäische Wort für Wort, manchmal über den Umweg des Altfranzösischen. In der zweiten Phase übertrug ein translator diesen Text in korrektes Latein:

What, however, were the specific respective characteristics of the interpretes and the translator? To express matters simply, the interpretes possessed greater competence in understanding the Hebrew/Aramaic text […] though were not highly skilled in Latin, while the translator was responsible for expressing an interpretation as regards the meaning of the source text in correct and literary Latin.14

Als einen der beiden interpretes identifizierte man Nikolaus Donin.15 Eine lateinische Einleitung, die sich in der Handschrift Paris, Bibliothèque nationale de France, lat. 16558 vor dem Text der 35 Anklagepunkten findet, beschrieb ihn folgendermaßen:

Around the year 1236 of the Incarnation of our Lord, the Father of mercies [i.e. God] called to the faith a certain Jew, named Nicholas Donin of La Rochelle, who was so knowledgeable in Hebrew, even according to the Jews, that one could hardly find anybody who knew so much of the nature and grammar of the Hebrew language as he did.16

Die Beschreibung des Nikolaus Donin im hebräischen Text über die Disputation von 1240 bestätigt, dass er bereits 15 Jahre vor der Disputation mit seinem Glauben und seinen Glaubensbrüdern haderte. Laut diesem Text lag der Grund dafür darin, dass Nikolaus Donin nur die Bibel, nicht aber die rabbinische Auslegung, und damit auch nicht den Talmud, als Grundlage des jüdischen Glaubens gelten lassen wollte.17 In den Worten des hebräischen Textes stellte er damit einen sogenannten Min (מין) dar.18

Der hebräische Begriff wurde sowohl in Praef I als auch in Praef II aufgenommen:

Praef I § 23, 6

Praef II § 20, 6

Myn das ist ein „Häretiker“ oder ein „Ungläubiger“, so wie jener, welcher dem Talmud nicht glaubt oder zumindest einem Teil davon. Mynuz ist „Häresie“.19

Mynut das ist „Häresie“, myn ist „Häretiker“ oder „Ungläubiger“, und Mynim in dessen Mehrzahl.20

Der Unterschied zwischen den beiden Texten ist frappant. Praef I definierte den Begriff inhaltlich ähnlich wie der hebräische Text, Praef II tat das nicht.21 Die Herausgeber des tT gingen auf den Unterschied zwischen diesen beiden Texten nicht ein. Zusammen mit der Feststellung, dass der Verfasser der Praefationes und Kompilator der Extractiones kein jüdischer Konvertit sein konnte, führten sie mich zu der folgenden Überlegung: Was wäre, wenn ein Teil der Unterschiede zwischen den beiden Praefationes nicht darauf zurückzuführen wäre, dass man in Praef II an mancher Stelle auf einen heute nicht mehr vorhandene Text von Praef I zurückgegriffen hätte, sondern diese Unterschiede auf den Einfluss des interpres, und ehemaligen Juden, Nikolaus Donin zurückzuführen wären?22

Wie Piero Capelli überzeugend darlegte, war für Nikolaus Donin noch vor seiner Konversion zum Christentum Kritik an der rabbinischen Literatur von großer Bedeutung.23 Auf diese Weise leistete er dem Autoritätsanspruch der Rabbinen der Zeit Widerstand.24 Dieser Widerstand führte schlussendlich zu seinem Ausschluss aus der jüdischen Gemeinschaft. Was wäre, wenn sich die Begründung für diesen Ausschluss Nikolaus Donins Gedächtnis so eingeprägt hätte, dass er sie als Definition des hebräischen Begriffes Min ins Lateinische übertrug und diese Definition sich in Praef I niederschlug? Was, wenn die Spuren dieses Mannes, die in Praef I noch zu finden waren, in Praef II übergangen worden wären, weil sie bedeutungslos oder gar hinderlich geworden waren? Ich verglich die Texte von Praef I und Praef II unter dieser Annahme und fand, dass das in vielen Fällen ebenso plausible wie interessante Schlüsse zuließ.

2 Catolicus oder conversus?

Sowohl in sT als auch in tT gaben die Praefationes gleich zu Beginn Hinweise zu den Personen, die als interpretes gearbeitet hatten:

Praef I, § 2, 3

Praef II, § 2, 3

Gott sandte zwei katholische interpretes, die in der hebräischen Sprache sehr gelehrt waren.25

Zu diesem Zweck sandte Gott zwei interpretes, die vom jüdischen Irrtum zum Glauben konvertiert und in der hebräischen Sprache sehr gelehrt und erfahren waren.26

Die Herausgeber von tT notierten zu diesem Text:

A vestige of the “original“ prologue to the Extractiones may be seen in paragraph 2 of the prologue to tT. The compiler describes the translators of the Extractiones as Jewish converts, in contrast to sT’s “Catholic translators“. tT’s version seems more plausible and we may surmise that sT’s contains a corrupted or modified reading.27

Die Schlussfolgerung der Herausgeber von tT ist naheliegend. Nikolaus Donins Konversion war bereits im ersten Brief zur Sache (12. Juni 1239) von Papst Gregor IX. angesprochen worden.28 Sie wurde außerdem, wie oben festgehalten, sowohl von der hebräischen Quelle über die Disputation als auch in der Einleitung zu den 35 Anklagepunkten thematisiert. Weshalb hätte man also in Praef I eine andere Bezeichnung wählen sollen? Geht man davon aus, dass hinter diesem Text Nikolaus Donin steht, kann man diese Frage folgendermaßen beantworten.

Als Nikolaus Donin dem Papst seine Anklagepunkte gegen den Talmud präsentierte, war er erst seit zwei oder drei Jahren Christ.29 Sein Umfeld sah ihn wohl in erster Linie als Konvertiten, er selbst hätte sich aber, schon allein um sich das nötige Ansehen zu verschaffen, wohl eher als rechtgläubigen Christen bezeichnet. Diesen Standpunkt könnte man in Praef I noch übernommen haben, in Praef II tat man das jedoch nicht mehr. Für diesen Text schien es wichtiger klarzustellen, dass, zu einer Zeit, in der man im christlichen Curriculum das Studium des Hebräischen, geschweige denn das des Aramäischen, noch nicht verankert hatte, der oder die Übersetzer der Talmudzitate ausreichend in diesen Sprachen geschult waren. Wer, wenn nicht ein ehemaliger Jude, hätte im Paris der vierziger Jahre des dreizehnten Jahrhunderts diese Rolle übernehmen können?

3 Schriftliche und mündliche Torah

Im jeweiligen Paragraf 3 der Praefationes hieß es:

Praef I, § 3, 3–4

Praef II, § 3, 3

Damit aber das Übersetzte besser verstanden werden kann, muss man wissen, dass die Juden sagen, Moses wären am Berg Sinai vom Herrn zwei Gesetze überliefert worden: Das eine ist das geschriebene Gesetz und das andere ist das Gesetz über den Mund oder im Mund, wie unten gezeigt werden wird.30

Damit aber das Übersetzte leichter und besser verstanden werden kann, muss man wissen, dass die Juden sagen, Moses wären am Berg Sinai vom Herrn zwei Gesetze überliefert worden: Das eine wird das geschriebene Gesetz genannt und das andere das Gesetz über den Mund oder im Mund, da man es ja nur sagen durfte und es nicht erlaubt war, es zu schreiben, wie unten gezeigt werden wird.31

Die Herausgeber von tT sahen in dieser Textpassage ein Beispiel dafür, dass der Autor in Praef II versuchte, den Text von Praef I durch Überarbeitung verständlicher zu machen:

To say that the Talmud „is called“, not „is“, the Oral Law, is also a modification on the part of the prologue to tT towards greater precision and clarity.32

Ich verstehe die Anmerkung der Editoren von tT so, dass ihrer Meinung nach der Text von Praef II den von Praef I dahingegeben präzisieren sollte, dass es sich beim Talmud, dem sogenannten mündlichen Gesetz, anders als bei der Bibel, dem schriftlichen Gesetz, nicht um ein von Gott gegebenes Gesetz handelte, sondern die Juden diesen Text lediglich als solches bezeichneten. Womit implizit klar gemacht worden wäre, dass der Talmud, im Gegensatz zur Bibel, kein autoritativer Text sein konnte. Mit Blick auf die beiden Versionen des lateinischen Textes ist allerdings festzuhalten, dass beide an dieser Stelle den Begriff Talmud nicht benutzten. Beide benutzten nur die rabbinischen termini technici schriftliches Gesetz und mündliches Gesetz, und beide bezogen ihr jeweiliges Prädikat auf jeweils beide Begriffe. Diese Feststellungen lassen aus meiner Sicht die oben genannte Schlussfolgerung fraglich erscheinen. Unter meiner Annahme kann man stattdessen die folgende Schlussfolgerung ziehen.

Die beiden lateinischen Texte übersetzten die Fachbegriffe תורה שבכתב schriftliche Torah und תורה שבעל פה mündliche Torah jeweils wörtlich. In beiden Texten wurde Torah als lex, Gesetz verstanden. Der Autor von Praef II behielt auch die holprige, aber wortgetreue, Wiedergabe des Begriffes שבעל פה mit „über den Mund oder im Mund“ aus Praef I bei. In Ergänzung zu Praef I fügte er in Praef II aber unmittelbar an diese Erklärung noch eine weitere hinzu. Diese stellte klar, warum das mündliche Gesetz als solches bezeichnet wurde. Anders als das Prädikat „ist“ ermöglichte die Feststellung „wird genannt“ eine harmonische Einfügung dieser Ergänzung in den Satz. Zugleich erleichterte der Autor, wie er es zu Beginn des Paragrafen versprochen hatte (facilius), seinem unkundigen Publikum damit das Verständnis für eine ansonsten paradox anmutende Bezeichnung. Schließlich lag das sogenannte mündliche Gesetz, wie in den unmittelbar folgenden Paragrafen ausgeführt wurde, im Talmud ja schriftlich vor.

Zum Text der zusätzlichen Erklärung in Praef II hielten die Herausgeber von tT fest:

[…] we likewise encounter variants made up of later addenda designed to offer a clearer and more precise text, which addenda, on occasion, also insert a quotation from tT. In paragraph 3 we find an explicit explanation, absent from sT, as to why the Talmud is called the “Oral Law”, namely, “because it could only be uttered and it was not permitted to write it down”. The prologue continues with a rather vague Talmudic reference at this point – a reference, in fact, which similarly occurs in sT – : “as shall be made evident below”.33

Die vage Anspielung auf einen talmudischen Text bezogen die Herausgeber von tT auf einen Raschikommentar zu BM 33a, den der Autor von Praef II offenbar in kurzen Worten zusammengefasst hatte:

Here the intention is to refer to the passage tT I [16], which contains a gloss by Rashi upon the tractate Baba Metsia 33a: “Back in the days of the Talmudic Rabbis, the Talmud was not written down, nor was it permitted to write it down, but, given the fact that the hearts, i.e. the intellectual – or mnemonic – capacities [of the people] began to diminish, our generations began to write it down.”34

In ihrer Anmerkung verwiesen die Herausgeber von tT lediglich auf die entsprechende Textstelle in tT I [16], der Raschikommentar lag aber auch in sT [673] vor. Der „vage Hinweis“ am Ende beider Paragrafen 3 bezog sich also vermutlich jeweils auf diesen Text. Warum hatte man ihn aber nicht bereits in Praef I zusammengefasst und in den Text aufgenommen? Unter meiner Annahme ist die folgende Erklärung möglich.

Für Nikolaus Donin, als ehemaligen Juden, war der Begriff mündliches Gesetz ein Fachbegriff, dessen Genese sich, wie er selbst unter Punkt 3 seiner 35 Anklagepunkte gezeigt hatte, in einschlägigen Texten nachvollziehen ließ.35 Im Rahmen einer kurz gefassten Erläuterung der wichtigsten Begriffe der rabbinischen Traditionsliteratur schien ihm eine Erklärung, wie es zu den Bezeichnungen für diese beiden Gesetze gekommen war, weniger wichtig als zu betonen, dass das Judentum über zwei einander gleichwertige Gesetze zu verfügen meinte. Der Text von Praef I folgte diesen Überlegungen, weshalb man sich an dieser Stelle mit einem „vagen Hinweis“ auf einen der folgenden Talmudtexte begnügte, der den Begriff mündliche Torah präzisieren würde. Im Text von Praef II dagegen nahm man eine mögliche Frage der christlichen Leser vorweg und passte den Text entsprechend an. Erst nachdem das Begriffspaar mündliche und schriftliche Torah geklärt war, wandte man sich dem Begriff Talmud zu.

4 Der Begriff Talmud

Praef I, § 4, 4

Praef II, § 4, 3

Ferner nennen sie das „Gesetz im Mund“ Talmud, das bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch „Lehrsatz“ oder „Lehre“.36

Ferner nennen sie das „Gesetz über den Mund“ Talmud, das bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch „Lehrsatz“ oder „Lehre“, wie es unten geschrieben steht: „außer durch den Talmud kann nämlich kein Lehrsatz erstellt werden“.37

Praef I erklärte den hebräischen Terminus Talmud ohne weitere Anmerkungen durch eine wörtliche Übersetzung ins Lateinische. In Praef II ergänzte man diese Feststellung um einen Kommentar Raschis zu Ber 5a. Der Hinweis „wie es unten geschrieben steht“ bezog sich, wie die Herausgeber von tT festhielten, auf diesen Text und damit auf jenes Talmudzitat, mit dem in tT I [I] der Textteil zu den Talmudzitaten beginnt.38 Die Herausgeber von tT nahmen an, dass man in Praef II dem Text von Praef I Raschis Erklärung hinzufügte, um ihn präziser zu machen39 und sie ergänzten: „Here we see the importance Rashi held for the Christian compiler and for the arguments he constructs.“40 Wie die Texte zu den Ereignissen von 1240 zeigen, waren Raschis Kommentare zu Bibel und Talmud für alle Beteiligten von großer Bedeutung.41

Der Text aus Ber 5a spielte für Nikolaus Donin bereits im Rahmen seiner 35 Anklagepunkte eine Rolle. Für diese übersetzte er den Text allerdings ohne den Raschikommentar.42 Laut hebräischem Text zur Disputation von Paris 1240 erläuterte R. Jehiel seinen Zuhörern die Bedeutung des Begriffes Talmud an Hand von Dtn 11,19.43 Laut hebräischem Text wurde der Text aus Ber 5a während der Disputation nicht angesprochen. Nach den lateinischen Darstellungen der Befragungen der beiden Rabbinen wurden jedoch sowohl das Talmudzitat wie auch sein Raschikommentar thematisiert.44 Beide Texte finden sich auch in sT [16]. Es fragt sich also, weshalb man in Praef I, wenn dieser Text, wie von mir vermutet, Nikolaus Donin folgte, an dieser Stelle nicht ebenfalls den Raschikommentar anführte, um auf die Autorität hinzuweisen, die der Talmud für die Juden hatte oder haben sollte? Für meine Antwort auf diese Frage muss man zuerst einen Blick auf den Text von Ber 5a werfen.

R. Levi bar Hama sagte [im Namen von] R. Shimon ben Lakish: Weshalb steht geschrieben: Ich werde dir die Steintafeln geben und die Torah und das Gebot, welche ich schrieb, um sie zu lehren [Ex 24,12]? Die [Stein]tafeln das sind die 10 Gebote, die Torah das ist die Mikra [hl. Schrift] und das Gebot das ist die Mishnah, welche ich schrieb das sind die Prophetenbücher und die Schriften, um sie zu lehren das ist der Talmud. Das lehrt, dass sie alle dem Moses am Sinai gegeben wurden.45

Der Text hält fest, dass, nach rabbinischer Überlieferung, Moses am Sinai alle Texte der schriftlichen und mündlichen Torah gegeben wurden. Diese Feststellung wurde in beiden Praefationes bereits im jeweiligen § 3 (siehe oben) festgehalten, man brauchte sie also hier nicht zu wiederholen. Der Raschikommentar zu diesem Text, der in Praef II angesprochen ist, bezog sich auf den Textteil, der die Bibelworte um sie zu lehren auf den Talmud bezieht. Laut Drucktext des Talmuds besagte Raschis Kommentar:

Das ist der Talmud – [er] bietet die Erklärung für die Begründung der einzelnen Mishnahyot, denn aus ihnen geht die Lehre hervor. Aber diejenigen, die die Lehre aus der Mishnah lehren, werden ‚die Vernichter der Welt‘ [Sot 22a] genannt.46

Die lateinischen Übersetzungen des Raschikommentars von sT und tT stimmen weitgehend überein, übertragen den hebräischen Text jedoch nicht wörtlich. In sT [16] heißt es:

Außer durch den Talmud kann nämlich kein Lehrsatz erstellt werden; wer auf Basis der Mishnah lehrt, wird „Vernichter der Welt“ genannt.47

In tT I [1] heißt es:

Das lehrt, dass außer durch den Talmud kein Lehrsatz erstellt werden kann; wer auf Basis der Mishnah lehrt, wird „Vernichter der Welt“ genannt.48

Der erste Satz der lateinischen Übersetzungen verkürzte den hebräischen Text, der zweite Satz verdeutlichte aber den Bezug des Talmuds zur Mishnah. Praef I erklärte den Begriff Mishnah an anderer Stelle (siehe unten), Praef II tat das jedoch nicht. Die für mich sinnvollste Erklärung für dieses Vorgehen ist, dass Praef I wiederum den jüdischen Hintergrund des Nikolaus Donin berücksichtigte. Im jüdischen Denken ist der Unterschied von Mishnah und Mishnahkommentar, die gemeinsam den Talmud bilden, fest verankert. Der Text von Praef I berücksichtigte diese Tatsache noch. Beim Erstellen von Praef II wurde sie jedoch zu Gunsten des sich entwickelnden, christlichen Verständnisses des Talmudes ignoriert. Demnach lag mit der Mishnah und dem Mishnahkommentar ein einziger Text vor, der als Talmud bezeichnet wurde und der im Judentum uneingeschränkte Autorität genoss oder genießen sollte. Um diese Sicht der Dinge zu untermauern, wurde der Raschikommentar zu Ber 5a für Praef II so verkürzt, dass er, ohne Hinweis auf die Mishnah, dieser Sicht entsprach. Danach wurde er dem von Praef I vorgegebenen Text hinzugefügt.

5 Der Talmud und die Mishnah

In den §§ 5 bis 10 erläuterte der Autor von Praef I den Aufbau des Talmudtextes.49 Im darauffolgenden § 11 legte er einen Text vor, den er nicht in Praef II übernahm:

Man sollte auch wissen, dass jeder macecta eine Misna [voran]gestellt wird, was als ‚als Gewohnheitsrecht Bezeichnetes‘ oder ‚Aufzeichnung eines Gewohnheitsrechtes‘ verstanden wird. Das ist gewissermaßen das Thema oder die Materie, die in dieser macecta verfolgt oder behandelt werden soll sowie das, worüber das gewebt oder konstruiert wird, [was] eigentlich Talmud genannt wird.50

Die Herausgeber von tT verstanden den Text folgendermaßen:

This paragraph elucidated the internal structure of each tractate that customarily featured within the Talmud during the thirteenth century; thus the Mishna […] was situated at the beginning, followed by the Gemara, i.e. the Rabbinic discussions of the Mishna as had been produced over the centuries.51

Die Frage, warum der Text aus Praef I § 11 in Praef II nicht übernommen worden war, beantworteten die Herausgeber von tT so:

This paragraph had a clear function within the prologue to a sequential translation, which latter maintained the passages in the same order as that in which they appeared in the Hebrew Talmud. However, it lacked such a crucial role within a thematic rearrangement, wherein the criterion according to which material was ordered lay in the particular material’s affinity with a certain polemic topic and thus disregarded the sequential order.52

Folgt man der Annahme, dass der Text aus § 11 die innere Struktur der Talmudtraktate beschreiben wollte, wie man sie in einer Handschrift des 13. Jahrhunderts vorfand, ist die Antwort der Herausgeber von tT auf die gestellte Frage schlüssig. Nicht geklärt ist damit aber das Folgende: Der Begriff Mishnah taucht sowohl in sT als auch in tT häufig auf. Es wäre daher zu erwarten, dass beide Praefationes ihn ihren Lesern eher früher als später erklären. Warum geschah das aber nur für sT in ausführlicher Form in Praef I, wohingegen man in tT diese Erklärung nicht in der Einleitung, sondern nur beiläufig, und in stark verkürzter Form, im Kontext eines Talmud- und zweier Raschizitate findet?53 Wenn man den Text aus Praef I § 11 unter meiner oben vorgestellten Annahme liest, kann man diese Frage wie folgt beantworten.

Zur Erklärung dessen, wie eine Massechta aufgebaut ist, führte der Autor von Praef I zunächst den Terminus Mishnah ein. Anders als bei den meisten anderen Begriffen bestand seine erste Erklärung nicht in einer wörtlichen Übersetzung. Vielmehr ersetzte er das hebräische Wort nur mit den ihm adäquat erscheinenden lateinischen Begriffen Recordata/Recordatio. In der folgenden Erklärung griff der Autor auf das wörtliche Verständnis des Begriffes Massechta (Gewebe) zurück. Damit konnte er erläutern, dass in jedem Talmudtraktat, in der Art eines Webstückes, aus dem entsprechenden Mishnahtext der eigentliche Talmudtext entwickelt wurde. Den Begriff Gemara zog er für seine Erklärung nicht heran. Er findet sich im gesamten Text der Extractiones nicht, also weder in sT noch in tT.54 Das ist deshalb nicht verwunderlich, weil die Übersetzer von Paris an vielen Stellen des Talmud, an denen wir heute den Begriff Gemara lesen, den Terminus Talmud vorfanden.55 Das umfassende Ersetzen des einen Begriffes durch den anderen stellt eine späte Folge der Ereignisse von Paris dar, die zur Zeit der Herstellung der Texte noch nicht eingetreten war.56 Die Erklärung in Praef I, was eigentlich unter dem Talmudtext zu verstehen ist und welche Rolle dabei der Mishnah zukommt, erforderte daher Umschreibungen. Für einen Unkundigen wäre sie wohl unverständlich gewesen. Warum führte der Autor von Praef I sie dennoch an? 57

Zur Beantwortung dieser Frage ist es sinnvoll § 11 einen weiteren Paragrafen zur Seite zu stellen, der in Praef I vorliegt, in Praef II aber nicht. Praef I § 50 stellt eine unmittelbare Überleitung zu den lateinischen Übersetzungen der einzelnen Talmudzitate dar:

Daher [schrieb] R. Asse, der zweihundert Jahre, oder ungefähr zweihundert später, die einzelnen Torheiten und Irrtümer der Juden, [die] von Rabbi [Jehuda ha-Nasi] zur Zeit des Imperators Antoninus, wie unten zu lesen ist, gesammelt [worden waren], in den sechs oben genannten Bänden lächerlicher[weise] ordnete und zusammenfügte, beginnend bei der Macecta Brakot, welche der erste Teil des Buches Mohed ist, Folgendes: [...].58

Fast jeder Text, der sich mit der Frage der chronologischen Entwicklung der rabbinischen Literatur befasst, geht von dem Antwortschreiben des Rav Sherira Gaon von Pumbedita (Babylonien) auf eine Anfrage der Juden aus Kairouan aus (ca. 986/987). In diesem Schreiben wurde unter anderem gefragt „auf welche Weise die Mishna, die Tosefta, die Baraytot und der Talmud“59 geschrieben worden waren. Schlüter hielt fest, dass auch Raschi sich dieses Textes bediente, „auch wenn seine Aussage nicht in allem mit Sherira identisch ist und wohl auch über ihn hinausgeht“60. Fishman konstatierte:

Rashi’s comments about the formation of the rabbinic corpora added several historical claims that were not found in Sherira Gaon’s Epistle, a work whose “French” recension Rashi knew and cited. It was he who noted that “talmud,” an oral corpus containing explanations of mishnaic traditions that had been studied in tannaitic times, “was the template of Gemara set up by the amoraim.”61 [...] [Rashi] understood that Rabbi Judah the Patriarch had engaged in “arranging” the orders and tractates of Mishnah at the turn of the third century and that Ravina and Rav Ashi performed one additional task three centuries later, one that had not been necessary before: they “filed” amoraic teachings in their appropriate places.62

Fishman verwies auf BM 86a als den Text, auf dem Raschis Schlüsse beruhten. Als eine von zwei jüdischen Quellen lag er auch dem § 50 von Praef I zu Grunde. In sT [696] heißt es:

Rabbi [Jehuda ha-Nasi] und R. Nathan stellten die Mishnah fertig – da ja nach ihnen nichts mehr hinzugefügt wurde – R. Asse und Ravena waren die letzten Ordner des Talmud[textes].63

Beim zweiten Text, auf den sich Praef I § 50 bezog, handelt es sich um einen Raschikommentar zu BM 33b.64 Der Autor verwies auf ihn mit den Worten „ut infra legitur/wie man unten liest“. Dieser Text berichtete, wie es zur Sammlung der Halakhot in der Mishnah kam. Laut dem Text stand ein römischer Kaiser namens Antoninus Rabbi Jehuda ha-Nasi wohlwollend gegenüber.65 Diese friedliche Zeit konnte Rabbi Jehuda ha-Nasi nützen, um alle Rabbinen seiner Zeit zu versammeln und mit ihrer Unterstützung aus den bis dato ungeordnet überlieferten Halakhot diejenigen auszusortieren, die geordnet und aufbewahrt werden sollten. Diese Sammlung legte er in den Ordnungen Iessuhot, Mohed, Nassym und Kazassym66 vor, also in den Ordnungen, die in Praef I § 5, 4 als die am häufigsten bei den Juden vorhandenen bezeichnet wurden.

Das Gesagte zeigt, dass den beiden lateinischen Texten der §§ 11 und 50 von Praef I eine umfassende Kenntnis sowohl des Talmuds als auch von Raschis Talmudkommentaren und seinen Überlegungen, also eine gründliche Schulung in der jüdischen Gelehrsamkeit der Zeit, zu Grunde lag. Es liegt wiederum nahe anzunehmen, dass hinter diesen Texten Nikolaus Donin stand. Dafür sprechen außerdem noch die Worte, mit denen, laut hebräischem Bericht, Nikolaus Donin seine Auseinandersetzung mit R. Jehiel begann:

I would query you about an old matter, as I will not deny that the Talmud is over four centuries old.

Worauf R. Jehiel erwiderte: „

[It is] more than fifteen centuries old […] and until now no one has made charges against it.”67

Eine genaue Darstellung dessen, wie und wann der Talmud hergestellt worden war, hätte Nikolaus Donin Feststellung untermauert und der von R. Jehiel widersprochen.68 Der hebräische Bericht hält keine derartige Erläuterung des Nikolaus Donin fest.69 Das zu § 50 von Praef I Festgestellte lässt mich aber vermuten, dass Nikolaus Donin entweder bereits zur Zeit der Disputation in der Lage gewesen wäre sie zu liefern oder dass er durch die Disputation darauf gebracht worden war und sie danach im Rahmen seiner Übersetzungsarbeit ausführte. Seine Sicht der Dinge in Umlauf zu bringen, musste für ihn von zentraler Bedeutung sein. Es scheint, als hätte der Autor das beim Erstellen des Textes von Praef I akzeptiert, weshalb er ihm in diesem Punkt folgte. Beim Erstellen von Praef II dagegen hatte sich die Absicht des Autors bereits darauf verschoben festzuhalten, dass der Talmud für die Juden eine unumstrittene Autorität darstellte. Das zeigt sich auch im Folgenden.

6 Der Begriff Baraita in Praef II

In der Darstellung des Aufbaues des Talmuds folgte Praef II in seinen §§ 6–9 den Inhalten der §§ 6–9 von Praef I. Im Ende von § 9 sowie in §§ 10 und 11 wich Praef II aber von der Vorlage ab.

In Praef II § 9 findet sich folgende Ergänzung:

Häufig wird jedoch Halakhah synekdochisch an Stelle von ‚Talmud‘ genommen.70

Die Herausgeber von tT konstatierten:

At the end of paragraph 9, the compiler also adds that the word halaka, which, strictly speaking, denotes ‘single Talmudic ruling’, is often used to signify the entirety of the Talmud, a situation, in fact that the reader will encounter frequently within tT.71

Mit seiner Aussage wollte der Autor von Praef II seinen Lesern klarmachen, welche besondere Bedeutung der Begriff Halakhah und damit der Talmud bzw. jede einzelne Aussage des Talmuds für das Judentum seiner Zeit hatte, bzw. nach den Rabbinen haben sollte. Die Einführung des Begriffes Mishnah und der komplexen Beschreibung des Verhältnisses von Mishnah und Talmud, wie wir sie in § 11 von Praef I vorfanden, hätte dieser Botschaft nichts Wesentliches hinzugefügt, sie eventuell sogar abgeschwächt. Zumal der Autor von Praef II den Text aus § 6 von Praef I bereits um den folgenden Text ergänzt hatte:

Zunächst muss man wissen, [dass], wie das kanonische Recht auf den Worten der Heiligen und den Entscheidungen der kirchlichen Konzilien beruht, die zuvor genannten Bücher [des Talmuds] auf den Narrheiten der Rabbinen [beruhen], die Weise und Schriftgelehrte genannt werden.72

Um sicherzugehen, dass seine Leserschaft akzeptierte, dass für die Juden jeder Text des Talmuds als Halakhah und damit als autoritative Aussage zu verstehen war, ergänzte der Autor von Praef II seine Version von § 9 noch um eine eigene Version von § 10:

Barraitha bedeutet in Wahrheit „außerhalb“. So wird richtigerweise die Halaka genannt, die einst nicht im Talmud stand, sondern später eingefügt wurde, so wie wir sagen „[außerhalb] der Dekretalen [wandernd]“.73

Der Autor von Praef II stellte zunächst klar, dass eine Baraita dasselbe wie eine Halakhah ist, um danach auszuführen, dass sich eine Baraita ursprünglich nicht im Talmud fand, sondern später eingefügt wurde.74 Mit dieser Aussage folgte er einem entsprechenden Text aus Praef I § 16.

Für den Text in Praef I § 16 wiesen die Herausgeber von sT darauf hin, dass der Autor einem aramäischen Terminus technicus einen, für die Zeit, hochaktuellen lateinischen Terminus technicus (decretales extravagantes) zuwies. Der Terminus bezieht sich auf die 1234 amtlich publizierte Dekretalensammlung, die Papst Gregor IX. 1231 bei Raimund von Pennaforte in Auftrag gegeben hatte. Diese Sammlung wurde auch Liber extra oder Liber decretalium extra decretum Gratiani vagantium genannt. Die lateinische Übersetzung hatte den Vorteil, dass sie sowohl eine wörtliche Übertragung aus dem Aramäischen darstellte als auch auf Texte anspielte, die der christlichen Leserschaft, für die der Text gedacht war, erst jüngst vorgelegt worden waren.75

Mit seiner Version der §§ 6–11 stellte der Autor von Praef II unmissverständlich klar, dass jeder Text des Talmuds, sowie der Talmud insgesamt, von den Juden als autoritativer Text verstanden wurde, beziehungsweise zu verstehen war. Die Einführung des Begriffes Baraita an dieser Stelle seines Textes und als Synonym des Begriffes Halakhah unterstützte dieses Konzept. Ein Hinweis auf die Mishnah sowie Ausführungen zum Verhältnis und zur chronologischen Einordnung von Mishnahtext und eigentlichem Talmudtext hätten dieses Konzept nicht nur kompliziert, sondern auch hinterfragbar gemacht. Eine Übernahme der Definition des Begriffes Baraita aus Praef I § 16 hätte es sogar unterlaufen.

7 Der Begriff Baraita in Praef I

Die Erklärung der Bedeutung des Begriffes Baraita findet sich in Praef I § 16 in einer Reihe von Erklärungen diverser schwieriger hebräischer und aramäischer Worte, in der sich auch die Erklärung des Begriffs Min76 findet. Der entsprechende Text lautet:

Barraitha, das heißt ‚außerhalb‘, wird als das verstanden, was zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht im Talmud enthalten war, sondern später eingefügt wurde. Denn so wie wir sagen: ‚[außerhalb] der Dekretalen [wandernd]‘, so wird jeder beliebige Satz des Talmud barraitha genannt, das bedeutet ‚außerhalb‘ im Hinblick auf das Alte Testament.77

In Bezug auf diesen Text vermutete Alexander Fidora, dass sein zweiter Teil in einer älteren Version von Praef I als Randglosse vorlag und erst später in die heute vorliegenden Manuskripte übernommen wurde:

Otherwise, it is difficult to harmonize the two parts of the passage: the first one gives a very sober and even positive account of what a Baraita is, drawing on the latest development in canon law and its most authoritative collection. By contrast, the second part clearly pursues more polemical intentions in positioning the Talmud as a new and external law against the Old Law.78

Meine Alternative zu dieser Erklärung lautet: In Praef I lag der Schwerpunkt des Textes nicht so sehr auf dem Begriff decretales als vielmehr auf dem Zusatz extravagantes. Dieser bezog sich auf Texte, die einem ursprünglichen und eigentlichen Rechtstext im Nachhinein beigegeben wurden. Für Nikolaus Donin war, wie eingangs dargestellt, nicht der Talmud, sondern die Torah der einzig zulässige Rechtstext. Aus seiner Sicht wäre es daher logisch gewesen zu behaupten, dass der Begriff Baraita auf jeden Satz des Talmuds zuträfe, weil die Sätze des Talmuds, wie die decretales extravagantes, dem – seiner Meinung nach – eigentlichen Rechtstext, hier im christlichen Verständnis als Vetus Testamentum bezeichnet, im Nachhinein beigefügt worden waren. Versteht man den Text von Praef I vor diesem Hintergrund, scheint es nicht mehr so unwahrscheinlich, dass sein Autor, beeinflusst von Nikolaus Donins Sicht der Dinge, ihn so niederschrieb, wie er uns heute noch vorliegt.79

8 Last not least: Raschi

Wie die Herausgeber von tT feststellten80 und auch das bisher Gesagte zeigt, spielten Raschis Texte sowohl in der Disputation von Paris als auch in den lateinischen Texten, die im Zusammenhang damit entstanden, eine wichtige Rolle. In Praef I §§ 46–48 und Praef II §§ 38–40 wurde daher jeweils erläutert, weshalb man nicht nur häufig aus Raschis Kommentaren zum Talmud schöpfte, sondern sich auch seiner Bibelkommentare bediente:

Praef I §§ 46–48, 10

Praef II §§ 38–40, 8

Aber von den Kommentaren Salomons aus Troyes zum Alten Testament übersetzte ich fast nichts, obwohl darin unendlich viele Wunderlichkeiten enthalten sind und sie [die Kommentare] einen großen Teil des Talmuds umfassen. Und auch wenn er das ganze Alte Testament derart kommentierte, dass er nichts darin völlig unverfälscht ließ, sodass er weder ein wörtliches noch ein geistiges Verständnis oder Sinn übrigließ, sondern alles verdrehte und in Fabeln verwandelte, betrachten die Juden dennoch alles, was er sagte, als autoritativ [als auctoritas], als wäre es ihnen aus dem Mund des Herrn gesagt worden. Seine Glossen zum Talmud werden im Folgenden häufig eingefügt gefunden werden. Sein Leib wurde in Troyes in Ehren begraben und seine Seele in der letzten Hölle.81

Von den Glossen Salomons aus Troyes zum Alten Testament übersetzte ich einiges weniges oder entnahm es, obwohl darin unendlich viele Wunderlichkeiten enthalten sind und sie [die Kommentare] einen großen Teil des Talmuds enthalten, [da sie] von dort übernommen worden sind. Im Talmud heißt es nämlich im Kapitel Helek: Derjenige, der das Gesicht des Gesetzes enthüllt [Anm.: es auslegt und damit kommentiert] aber nicht gemäß der Halacha – das heißt, derjenige, der das Gesetz kommentiert aber nicht durch den Talmud82obwohl er das Gesetz und gute Werke in seinen Händen hat, wird keinen Anteil an der kommenden Welt haben. Obwohl dieser Salomo das gesamte Alte Testament auf eine solche Art und Weise kommentierte, dass nichts in diesem unverfälscht blieb, sodass kein gesundes geistiges Verständnis übrigblieb, da er ja alles verdrehte und in Spott und Fabeln verwandelte, betrachten die Juden dennoch alles, was er schrieb und sagte, als autoritativ, als ob es ihnen aus dem Mund Gottes gesagt worden wäre. Seine Glossen zum Talmud werden im Folgenden häufig eingefügt. Sein Leib wurde von den Juden in Troyes ehrenhaft begraben und seine Seele, so wie er gelebt hatte, in der Hölle von den Dämonen.83

Die beiden Texte unterscheiden sich in erster Linie durch das Zitat aus dem Talmud. Die Herausgeber von tT verwiesen auf diesen Umstand, boten dafür aber keine Erklärung.84 Für meine Antwort auf die Frage, warum das Talmudzitat in den Text von Praef II aufgenommen wurde, ist eine weitere Version des Textes heranzuziehen.85

Wie eingangs festgehalten, griff der Verfasser von Praef II auf einige Vorlagen zurück. Dazu zählten unter anderem Praef I, die Talmudzitate von sT und eine gesonderte Sammlung von Raschikommentaren zu diversen Büchern der Bibel.86 Dieser Sammlung ging die folgende Einleitung voraus:

Es folgt [ein Text] über die Glossen des Salomo aus Troyes, nach den Hebräern dem größten Ausleger sowohl des Alten Testaments als auch des Talmuds. Und wie bereits gesagt wurde, obwohl er das Alte Testament so darlegte, dass er nichts unverfälscht ließ, sind hier [nur] wenige seiner vielen Fehler aufgeführt, sowohl weil ich nicht in der Lage war, sie vollständiger zu übersetzen, als auch weil oben, unter anderem aus dem Talmud, die meisten davon eingefügt wurden, deren häufige Wiederholung bei den Lesern Widerwillen hervorrufen könnte. Auf jeden Fall könnten diese wenigen Exzerpte ausreichen, um die Verblendung von ihm und seinen Anhängern zu beweisen, zumal der Rest nichts anderes enthält als das, was im Folgenden gefunden werden könnte; und sie [die Glossen Raschis] sind dem Talmud entnommen, weil ja im Kapitel Helek geschrieben steht, dass derjenige, der das Gesicht des Gesetzes offenbart, das heißt, das Gesetz erklärt87, und nicht gemäß der Halakhah, das heißt, durch den Talmud88, obwohl er das Gesetz und gute Werke in seiner Hand hat, er an der künftigen Welt keinen Anteil mehr haben wird.89

Zwei Textstellen lassen erkennen, dass man für den Text sowohl auf Praef I als auch auf sT zurückgegriffen haben muss: Auf Praef I verweist der Passus, der Raschi die Verfälschung des Alten Testaments vorwirft, der mit den Worten „wie bereits gesagt wurde“ eingeleitet wird. Auf sT verweist der Text aus San 99a, der in den Worten „obwohl er das Gesetz und gute Werke in seiner Hand hat“ der Version von sT90 aber nicht der von tT91 entspricht.92 Aus dem Text geht klar hervor, warum sein Autor das Talmudzitat einfügte: Indem er die Begriffe Halakhah und Talmud als Synonyme auffasste, unterstellte er Raschi dasselbe und erklärte, dass Raschi den Text aus San als Aufforderung verstanden habe, die Bibel mit Hilfe des Talmuds zu erklären, andernfalls er Gefahr gelaufen wäre, keinen Anteil an der kommenden Welt zu haben. Dem Autor von Praef II war es, wie wir sahen, ein besonderes Anliegen bei seinen christlichen Lesern die Ansicht zu festigen, dass Halakhah und Talmud als Synonyme zu verstehen seien. Es ist daher nicht verwunderlich, dass er den Teil des Einleitungstextes zu Raschis Bibelkommentaren in seinen Text übernahm, der nicht nur diese Ansicht unterstützte, sondern vorgab sich dabei auf die im Judentum der Zeit angesehenste Autorität zu berufen.

9 Conclusio

1238/9 legte der jüdische Konvertit Nikolaus Donin Papst Gregor IX. 35 Anklagepunkte gegen den Talmud vor. Die Anklage führte zur Disputation von Paris 1240, in der Nikolaus Donin die christliche Seite vertrat. In Folge der Disputation entstand eine Sammlung von 1922 ins Lateinische übersetzten Talmudzitaten, Extractiones de Talmud genannt. Die Sammlung lag in zwei Teilen vor, die zeitlich nacheinander entstanden und aufeinander aufbauten. Während der erste Teil (sT) der Ordnung des babylonischen Talmuds folgte, reihte der zweite Teil (tT) die Zitate in 13 Kapitel. Deren Überschriften verwiesen auf den polemischen Charakter des Werkes.

Jeder der beiden Teile verfügte über eine eigene Einleitung (Praefatio I, Praefatio II). Obwohl auch diese beiden Texte nachweislich aufeinander aufbauten, unterschieden sie sich in etlichen Punkten. Die Herausgeber von tT führten diese Unterschiede einerseits darauf zurück, dass der Autor von Praefatio II den Text von Praefatio I an seine spezifisch anti-jüdischen Absichten anpasste. Andererseits vermuteten sie, dass die Praefatio I, die dem Autor der Praefatio II vorlag, nicht gänzlich mit der Version übereinstimmte, die uns heute vorliegt, sodass manche der Abweichungen auf einem Text beruhen, den wir nicht kennen. Mein Artikel fügte diesen Annahmen eine dritte hinzu, nämlich die, dass etliches von dem, was in Praefatio I zu lesen ist, auf die spezifisch jüdischen Kenntnisse und Sichtweisen des Nikolaus Donin zurückgehen könnte, welche in Praefatio II nicht mehr aufgenommen wurden.

Wie meine Beispiele zeigen, lassen sich unter meiner Annahme manche der Unterschiede zwischen den Texten der beiden Praefationes plausibel erklären. Auf meine Weise gelesen, könnten wir die Texte so verstehen, dass Nikolaus Donin den Christen einerseits seinen Wissenstand zum Talmud übermittelte, der auf der Höhe der Zeit war, andererseits aber auch seine ganz persönlichen, und sehr rigorosen, Vorbehalte gegen diese Literatur. Beides könnte sich in den Texten widerspiegeln. Sie wären demnach nicht nur zwei chronologisch aufeinander folgende und inhaltlich aufeinander aufbauende Werke, deren Schwerpunkt sich in Richtung antijüdischer Polemik verschoben hätte, sie würden damit auch zeigen, dass man von Seiten der Christen in der ersten Phase des Kennenlernens des Talmuds Donins Fachwissen noch akzeptierte, in der zweiten Phase jedoch bewusst darauf verzichtete. Stattdessen zog man Donins Vorbehalte heran, überhöhte sie und schuf auf diese Weise eine spezifisch christliche Sicht des Talmuds als Grundlage für eine zukünftige christliche antijüdische Polemik.

Anmerkungen

Ich danke den beiden anonymen Gutachterinnen oder Gutachtern für ihre sorgfältige Lektüre des Textes und ihre überaus wertvollen Anmerkungen.

  1. Für die kritische Edition siehe Capelli, „De articulis“.

  2. Eine umfassende Einleitung in das Thema sowie englische Übersetzungen der wichtigsten Texte rund um die Disputation liegen in Friedman u. a., The Trial vor.

  3. Für die jüdische Darstellung siehe die einzige derzeit vorliegende Druckversion von Grünbaum, Vikkuah. Piero Capelli erarbeitet zurzeit eine kritische Edition auf Basis aller vorliegenden Handschriften. Für eine kritische Edition der lateinischen Texte siehe Fidora, „Reassessment“.

  4. Die Editionen wurden im Rahmen eines EU-Projektes erstellt, das zu zahlreichen weiteren Forschungsergebnissen führte. Siehe https://webs.uab.cat/lattal/.

  5. Wie von den Herausgebern vorgeschlagen, wird dieser Text im Folgenden mit sT (= sequenzieller Talmud) abgekürzt. Die Herausgeber nummerierten jedes Talmudzitat mit einer fortlaufenden arabischen Zahl in eckigen Klammern. Diese Identifikation wird ebenfalls übernommen, eine Stellenangabe lautet also z. B. „sT [12]“. Festzuhalten ist, dass zur Zeit der Entstehung von sT die Anordnung der Talmudtraktate nicht ganz der entsprach, die wir heute kennen. Siehe dazu sT, LIV–LVIII.

  6. Abgekürzt mit tT (= thematischer Talmud). Die Herausgeber nummerierten die 13 Kapitel und vergaben innerhalb der Kapitel für die Talmudzitate fortlaufende arabische Zahlen in eckigen Klammern. Im Folgenden wird jedes Talmudzitat durch eine römische Ziffer, die das Kapitel angibt, und die arabische Zahl in eckigen Klammern identifiziert, also z. B. „tT I [12]“.

  7. Siehe tT, XIII.

  8. Die Auflistung geht auf tT, XV–XVII und XXIV zurück. Die bibliografischen Angaben zu den Editionen der genannten Quellen finden sich in tT, LVII–LIX.

  9. Im Folgenden wird die Praefatio von sT als Praef I, die von tT als Praef II bezeichnet. Beide Texte wurden von den Herausgebern in Abschnitte unterteilt, die im Folgenden als Paragrafen bezeichnet werden. Stellenangaben nennen den Text, die Paragrafennummer und die Seite, also z. B. „Praef I § 1, 3“.

  10. Für eine Beschreibung der Handschrift Schaffhausen, Stadtbibliothek, ms. Min 71 (13/14. Jahrhundert) siehe tT, XL–XLI. In tT, XIX hielten die Herausgeber fest, dass diese Handschrift eine schlechte Kopie darstellt. In Fußnote 28 ergänzten sie: „For precisely this reason, in our edition of the prologue [=Praef II] (which is only preserved in S), have we had to intervene for the purpose of restoring correct readings and making conjectures by recourse to sT, given the errors made by the copyist of S.“

  11. tT, XVIII. Den Begriff dossier bezogen die Herausgeber von sT, V auf die Handschrift Paris, Bibliothèque nationale de France, Ms. Lat. 16558 (13. Jahrhundert), die neben den Extractiones auch alle anderen lateinischen Dokumente enthält, die im Umfeld der Talmuddisputation von Paris 1240 hergestellt worden waren. Dieses Manuskript ist zwar das umfassendste, es präsentiert aber nicht die älteste Fassung der Extractiones. Aus diesem und anderen Gründen zogen die Editoren es nicht als Basis für ihre Edition heran. Siehe dazu sT, LXXXVIII und tT, XLII–XLIII.

  12. tT, XIX–XXIV.

  13. In tT, XXXII–XXXIII und XXXIV bezogen die Herausgeber diese Feststellung nur auf den Kompilator von tT. Ein Text aus Praef II § 42, 9 hält jedoch fest, dass diese Person beide Textteile der Extractiones sowie beide Praefationes verantwortete: „Sciendum igitur quod cum primo scripsissem singula, secundum ordinem quo ex libris fuerant excerpta, tunc, ut legentibus facilius occurrant optata, per singulas illa distinxi materias […].“ Die englische Übersetzung dieses Textes durch die Herausgeber von tT, XXIII lautet: „After initially committing to writing each passage according to the order in which it was excerpted, I then went on to identify them each according to its topic, so that my readers might more easily find what they were looking for.“

  14. sT, XLVIII.

  15. sT, XLVIII Fußnote 40 mit Verweis auf Fidora, „Translators“ und Cecini u. a., „Beyond“. In der Funktion eines interpres war Nikolaus Donin federführend in der Erstellung der Übersetzungen für die 35 Anklagepunkte sowie die der sogenannten Anthologie (1238/39), während der zweite interpres vor allem die Texte für sT (1245) erarbeitete. Siehe dazu tT, XXVI.

  16. Der lateinische Text lautet nach Cecini u. a., „Beyond“, 65–66: „Anno enim ab incarnatione Domini .moccoxxxvio. circiter, Pater misericordiarum iudaeum quondam nomine Nicolaum Donin de Rupella vocavit ad fidem, in hebraeo plurimum eruditum, etiam secundum testimonium iudaeorum, ita ut in natura et grammatica sermonis hebraici, vix sibi similem inveniret.“ Die englische Übersetzung findet sich auf Seite 66 in Fußnote 22.

  17. Grünbaum, Vikkuah, 2:

    [...] לחוטא הלז אשר כפר בדברי חכמים זה ט״ו שנה ולא היה מאמין רק בכתוב בתורת משה בלא פתרון [...]

    Friedman u. a., The Trial, 129–130: „[…] this sinner, who has denied the words of the sages for fifteen years and who believes only in that written in the Torah of Moses, without any interpretation […]“ Vgl. Maimonides, Mishne Torah, Hilkhot Teshuva 3:8 zum Stichwort Torahleugner (כופר בתורה):

    [...] וכן הכופר בפירושה והוא תורה שבעל פה והמכחיש מגידיה [...]

    Meine deutsche Übersetzung lautet: „[Ein Torahleugner ist] auch derjenige, der ihre Auslegung leugnet, darunter versteht man die mündliche Lehre, und der ihren Sprechern [den Rabbinen] widerspricht [...]“

  18. Für die hebräischen Texte siehe Grünbaum, Vikkuah, 4 und 11, für englische Übersetzungen siehe Friedman u. a., The Trial, 136 und 154.

  19. Myn est ‚haereticus‘ sive ‚incredulus‘, sicut ille qui non credit Talmud vel parti eius minime. Mynuz ‚haeresis‘.“ Diese und alle folgenden deutschen Übersetzungen lateinischer Texte wurden von mir vorgenommen.

  20. Mynut est ‚haeresis‘, myn ‚haereticus‘ sive ‚infidelis‘, et mynim cum ipsius plurale.“

  21. Stichproben aus den Textstellen, die unter dem Stichwort Myn in den entsprechenden Indices von sT und tT angeführten sind, zeigen, dass diese Unterschiede sich in manchen Übersetzungen der Talmudzitate widerspiegeln: Zum Beispiel beginnt in sT [85] ein Zitat aus Ber 10a mit den Worten: „Dixit quidam myn – qui non credit Talmud – Bruria uxori rby Mehir“. Der/die lateinische(n) Übersetzer verstanden laut diesem Text unter dem hebräischen Wort Myn jemanden, der nicht an den Talmud glaubte. In tT IX [1] war hingegen von einem „Ungläubigen“ die Rede: „Dixit quidam myn – infidelis – ad Bruria uxorem rby Mehir“. Um anzuzeigen, dass eine Textstelle auf den/die Übersetzer der Talmudtexte zurückgeht und nicht zum Talmudtext selbst gehört, setzten die modernen Editoren diese Textstücke jeweils zwischen zwei Geviertstriche. Teilweise stehen derartige Stellen in den Editionen auch in kleinerer Schrift, worauf wir aber verzichten.

  22. Da wir über den zweiten interpres nichts wissen, wäre es natürlich möglich, dass die beiden ein Schicksal teilten und es daher auch beide waren, auf die die im Folgenden vorgestellten, möglichen Einflüsse auf die Christen zurückgingen.

  23. Capelli, „Donin“, 162–163.

  24. Capelli, „Donin“, 172.

  25. „Deus autem duos sibi providit interpretes catholicos in hebraea lingua quam plurimum eruditos.“

  26. „Deus autem ad hoc duos sibi providit interpretes ab errore iudaico ad fidem conversos in hebraea lingua quam plurimum eruditos et expertos.“

  27. tT, XIX.

  28. Merchavia, Church, 446: „Nicholau[s], quondam iudeu[s]“. Friedman u. a., The Trial, 93: „Nicholas, a former Jew“.

  29. Seine Konversion erfolgte 1236, siehe dazu oben.

  30. „Ut autem quae translata sunt melius intelligi possint, sciendum quod iudaei dicunt duas leges in monte Sinai Dominum Moysi tradidisse: una est lex in scripto et alia est lex super os vel in ore, sicut patebit inferius.“

  31. „Ut autem quae translata sunt facilius et melius intelligi possint, sciendum quod iudaei dicunt duas leges in monte Sinai Dominum Moysi tradidisse: una vocatur lex in scripto, alia lex super os vel in ore, quia dici solum poterat et eam scribere non licebat, sicut patebit inferius.“

  32. tT, XIX, Fußnote 30.

  33. tT, XIX.

  34. tT, XIX Fußnote 32.

  35. Siehe Capelli, „De articulis“, 38. Für die Erklärung wurden in diesem Text ein Zitat aus Git 60b und der Text aus BM 33a, inklusive des Raschikommentars, herangezogen. Das Thema wurde offenbar auch in der Disputation angesprochen, wie das lateinische Vernehmungsprotokoll des R. Jehiel zeigt: Fidora, „Reassessment“, 25.

  36. „Porro legem in ore Talmud, id est ‚documentum‘ seu ‚doctrinam‘ anthonomastice vocant.“

  37. „Porro legem super os Talmud, id est ‚documentum‘ seu ‚doctrinam‘ anthonomastice vocant, sicut nam infra scriptum est: ‚nullum documentum potest fieri nisi per Talmud‘.“

  38. tT, XIX–XX.

  39. tT, XIX.

  40. tT, XX, Fußnote 34. Dass dem tatsächlich so war, zeigte auch § 3 von Praef II (siehe dazu oben).

  41. Siehe dazu Piero Capelli, „Rashi“. Für die Erklärung einer Textstelle, die Capelli (S. 446) irritierte, siehe Ragacs, „Further Pieces“, 19–23.

  42. Capelli, „De articulis“, 37.

  43. Für den hebräischen Text siehe Grünbaum, Vikkuah, 2: נקרא תלמוד על שם המקרא דכתיב ולמדתם את בניכם. Die englische Übersetzung nach Friedman u. a., The Trial, 130–131 lautet: „[I]t is called the Talmud due to the scriptural verse, ‚And you shall teach them to your children’ [Dtn 11,19].”

  44. Fidora, „Reassessment“, 25 zu R. Jehiel: „Item dixit quod totum Talmud quantum ad praecepta et iudicia et argumenta et expositiones datum fuit Moysi in monte Sina non scripto sed verba in corde ipsius.“ Der von mir hervorgehobene Text entspricht inhaltlich Ber 5a. Meine deutsche Übersetzung lautet: „Er sagte auch, dass der gesamte Talmud, einschließlich der Gebote, Urteile, Argumente und Auslegungen, Moses auf dem Berg Sinai gegeben wurde, nicht schriftlich, sondern als Worte in seinem Herzen.“ Fidora, „Reassessment“, 29 zu R. Juda lautet: „Item dixit quod duae sunt leges et una non potuit fieri nisi per verba sapientium et illa est Talmud. [Der von mir hervorgehobene Textteil entspricht Raschi zu Ber 5a].“ Meine Übersetzung lautet: „Er sagte auch, dass es zwei Gesetze gibt und eines davon nur durch die Worte der Weisen gemacht werden konnte und dieses [Gesetz] ist der Talmud.

  45. Der hebräische Text von Ber 5a, nach dem Bar-Ilan University Online Responsa Project lautet:

    ואמר רבי לוי בר חמא אמר רבי שמעון בן לקיש: מאי דכתיב ואתנה לך את לחת האבן והתורה והמצוה אשר כתבתי להורותם, לחות – אלו עשרת הדברות, תורה – זה מקרא, והמצוה – זו משנה, אשר כתבתי – אלו נביאים וכתובים, להורותם – זה תלמוד; מלמד שכולם נתנו למשה מסיני.

  46. In der Version des Bar-Ilan University Online Responsa Project lautet der Raschikommentar:

    זה גמרא – סברת טעמי המשניות שממנו יוצאה הוראה, אבל המורים הוראה מן המשנה נקראו מבלי העולם במסכת סוטה.

    Jedem Raschikommentar gehen als Referenzworte die entsprechenden Stichworte aus dem Talmudtext voran. Wenn also im Talmudtext „das ist der Talmud“ steht, finden sich diese Stichworte üblicherweise auch im Referenzeintrag für den Raschikommentar. In der Version des Bar-Ilan University Online Responsa Project finden sich allerdings im Talmudtext die Worte „das ist der Talmud“ während im Raschikommentar „das ist die Gemara“ steht. Über die Homepage der Friedberg Jewish Manuscript Society (https://fjms.genizah.org/) lässt sich feststellen, dass sich in folgenden Textfassungen im Text von Ber 5a die Worte „das ist der Talmud“ finden lassen: Handschrift Florenz, Biblioteca Nazionale Centrale, MS Magl. coll. II-I-7, die mit 1177 zu datieren ist, in der einzigen vollständig erhaltenen Handschrift des Bavli München, Bayerische Staatsbibliothek Cod. hebr. 95 sowie in den frühen Drucken Soncino 1484 und Bomberg, Venedig 1520. Dementsprechend lauten im Druck Bomberg auch die Stichworte unter denen sich der Raschikommentar finden lässt „das ist der Talmud“ und nicht „das ist die Gemara“ wie im Druck Vilna, Romm 1880–86, wo auch im Talmudtext selbst „das ist die Gemara“ an Stelle von „das ist der Talmud“ steht. Fotos der Drucktexte finden sich auf Sefaria.org (eingesehen am 13.2.2024), wo der Druck Bomberg Venedig allerdings mit 1523 ausgewiesen ist, während laut Katalog der Friedberg Jewish Manuscript Society der Traktat Berakhot bereits 1520 gedruckt wurde.

  47. „Nullum enim documentum potest fieri nisi per Talmud; et qui docet per Misna vocatur ‚finiens saeculum‘ [Sot 22a].“

  48. „Docet quod nullum documentum potest fieri nisi per Talmud; et qui docet per Misna vocatur ‚finiens saeculum‘ [Sot 22a].“

  49. Praef I, 4.

  50. Praef I, 4. „Sciendum etiam quod in qualibet macecta primo ponitur Misna, quod interpretatur ‚Recordata‘ vel ‚Recordatio‘, et est quasi thema seu materia quae in illa macecta prosequenda est aut tractanda, et illud quod super hoc texitur aut construitur Talmud proprie solet dici.“ Für meine Übersetzung von recordata/recordatio siehe Mediae Latinitatis Lexicon Minus, Art. „Recordatio“. Man könnte „recordata/recordatio“ auch als wörtliche Übersetzung des Begriffes Mishnah verstehen. Ich meine allerdings, dass der Übersetzer sich hier, ebenso wie an einer anderen Stelle seines Textes (siehe unten zum Begriff decretales extravagantes), bewusst an einen, zu seiner Zeit, gängigen Rechtsbegriff halten wollte.

  51. tT, XXI.

  52. tT, XXI.

  53. Laut dem Index von tT: Für das Talmudzitat tT I [34], San 99a „Misna – materia Talmud“, für die Raschizitate tT I [74] zu Ex 34,32 „Misna – id est, materiam capitulorum Talmud“ und tT I [85] zu Klgl 5,11 „misnaiot […] id est, materiae Talmud“.

  54. Für diese Feststellung zog ich die einschlägigen Indices heran.

  55. Siehe dafür z. B. den Text aus Ber 5a, oben, mit dem zugehörigen Raschikommentar.

  56. Siehe dazu Stemberger, Einleitung, 184: „Durch die Zensur gerät ‚Gemara‘ anstelle von ‚Talmud‘ in die Talmud-Drucke (seit der Ausgabe Basel 1578–1580), in denen nach dem M-Text ‚Gemara‘ die Überschrift für die amoräische Auslegung bildet und somit zur üblichen Bezeichnung für diese wird.“

  57. Obwohl in zahlreichen Talmudzitaten von sT der Begriff Mishnah enthalten ist, findet sich die oben angegebene Definition in keiner der in den Indices unter dem Stichwort Misna angegebenen Stellen.

  58. Praef I, 10. „Igitur rab Asse, qui ducentis annis vel circiter iam elapsis, singulas iudaeorum stultitias et errores, tempore Anthoninoth imperatoris, ut infra legitur, a Rabi collectos, in sex praedicits voluminibus ridiculose composuit et compegit a macecta Brakot, quae est prima pars libri Mohed, incipiens: [...]“ Laut kritischem Apparat fehlt der Nebensatz, der die zweihundert Jahre nennt, in manchen Handschriften. Ich danke meiner Kollegin Prof. Christine Ratkowitsch ganz herzlich für ihre Hilfe bei der Übersetzung dieses Textes. Fehler gehen ausschließlich auf mich zurück.

  59. Schlüter, Rav Sherira Gaon, 2.

  60. Schlüter, Rav Sherira Gaon, 6.

  61. Fishman, Becoming, 127, Anmerkung 53 verweist dafür auf Raschi zu Ber 47b.

  62. Fishman, Becoming, 127.

  63. „Rabi et rby Nathan complementum Misna – quia post eos nihil fuit additum –. Rab Asse et Ravena ultimi ordinatores Talmud.“ Die Worte „quia post eos nihil fuit additum“ stellen, laut Dal Bo, „Appendix“, 632, eine durch den Übersetzer bearbeitete Version des Raschikommentars dar. Laut Index liegt BM 86a in tT nicht vor. Der Text findet sich weder in Donins 35 Anklagepunkten noch in der sogenannten Anthologie.

  64. Der Text findet sich fast wörtlich gleich in sT [674] und tT I [17], aber weder in Donins 35 Anklagepunkten noch in der sogenannten Anthologie.

  65. Zur Unterstützung der Feststellung wird auf entsprechende Texte in AZ 10a verwiesen. Um welchen Kaiser es sich dabei tatsächlich handelte, bleibt unklar.

  66. Die Schreibweise der Namen der Ordnungen entsprechen der von Praef I. Die moderne Bezeichnung von Iessuhot ist Neziqin.; diejenige von Kazassym ist Qodashim.

  67. Beide Zitate nach Friedman u. a., The Trial, 129. Der hebräische Text lautet nach Grünbaum, Vikkuah, 2:

    על דבר ישן אשאלך כי בזה לא אכפור כי התלמוד מד׳ מאות שנה. ויען הרב: יותר מט״ו מאות שנה [...] ועד הלום (sic) אין דובר עליו דבר.

  68. Capelli, „Dating“ zeigte, dass die Altersangaben, die Nikolaus Donin und R. Jehiel im Verlauf der Disputation machten, in den Handschriften beträchtlich voneinander abweichen.

  69. Laut einer der Handschriften verwies R. Jehiel und nicht Nikolaus Donin auf Ravina und R. Ashi. Siehe Capelli, „Dating“, 611 und 613.

  70. Praef II, 4. „Frequenter tamen halaka sinodochice sumitur pro ‚Talmud‘.“ Auf Folgendes sei hingewiesen: In sT, 11–17 findet sich ein Vorabdruck des Textes von Praef II. Nach diesem lautete der oben zitierte Schlusssatz von § 9, 12: „Frequenter tamen halaka sinodochice sumitur pro ‚sententia Talmud‘.“ Das Wort „sententia“ gelangte in dieser Version vermutlich irrtümlich in den Text.

  71. tT, XX–XXI. Fußnote 36 ergänzte: “Note that the compiler will carefully indicate by means of a gloss the different usages within the translation of the word halaka, a situation which does not invariably occur in sT. An example of the foregoing is found, for example, in tT I [17] (halaka: ruling): ‘Ego audivi illam halaka – sententiam – et illam halaka ab illo homine’, and tT 13 [25] (halaka: the entirety of the Talmud): ‘In illa die adtulerunt omnia quae rby Eliezer fecerat munda rationibus suis de halaka – Talmud – et combusserunt ea igni’ (both glosses are absent from sT).”

  72. Praef II, 4. „Sciendum est ante quod, sicut decreta constant ex dictis sanctorum et conciliorum ecclesiae statutis, sic praedicti libri de fatuitatibus magistrorum, quos sapientes et scribas appellant.“

  73. Praef II, 4. „Barraitha vero est ‚forinseca‘. Proprie vocatur illa halaka quae aliquando non fuit in Talmud, sed postmodum est inserta, sicut ‚extravagantes – dicimus – decretales‘.“

  74. Diese Erklärung kann moderne Leser irritieren, weil es sich bei einer Baraita um einen Text handelt, der nicht in die Mishnah aufgenommen worden war, aber im Talmud dennoch als Halakhah berücksichtigt wurde. Da weder der Autor von sT noch der von tT die Mishnah als eigenständigen Text wahrnahmen und der Begriff Gemara, wie oben angesprochen, bei ihnen noch nicht in dem – im heutigen Sinn – üblichen Gebrauch war, entspricht die vorliegende Erläuterung dem Gebrauch des Fachvokabulars der Zeit und nicht dem nach modernem Verständnis.

  75. Siehe dazu sT, XLIX–L.

  76. Praef I § 23, 6.

  77. Praef I § 16, 5. „Barraitha, id est ‚forinseca‘, et accipitur pro illo quod aliquando non fuit in Talmud, sed postmodum est insertum. Sicut enim ‚extravagantes – dicimus – decretales‘, sic quaelibet forsitan sententia Talmud barraitha dicitur, id est ‚forinseca‘ respectu Veteris Testamenti.“

  78. Fidora, „Extension‘, 158.

  79. Festzuhalten ist, dass sich laut Indices weder in sT noch in tT ein Talmudzitat findet, in das die jeweilige Definition des Wortes Baraita aufgenommen wurde.

  80. tT, XX, Fußnote 34.

  81. „De glossis vero Salomonis Trecensis super Vetus Testamentum paene nihil transtuli, licet sint ibi mirabilia infinita, et de Talmud magnam contineant partem; et quamvis taliter totum glossaverit Vetus Testamentum, quod nihil ibi penitus relinquat incorruptum, ita quod nec litteralem nec spiritualem intelligentiam seu sensum derelinquat, sed totum pervertat et convertat ad fabulas, iudaei tamen quicquid dixit auctoritatem reputant, acsi de ore Domini fuerit eis dictum. Huius glossae super Talmud frequenter in sequentibus inveniuntur insertae. Sepultum est corpus eius honorifice Trecis et anima in inferno novissimo.“

  82. Diese Ergänzung geht auf den Autor des lateinischen Textes zurück, nicht auf Raschi.

  83. „De glossis vero Salomonis Trecensis super Vetus Testamentum pauca transtuli vel excerpsi, licet sint ibi mirabilia infinita, et de Talmud magnam contineant partem, utpote exinde sumptae. Dicit nam in Talmud, in capitulo Helec, quod qui detegit faciem in lege et non secundum halaka – id est, qui glossat legem et non per Talmud –, quamvis habeat in manu sua legem et bona opera, non habebit partem in futuro saeculo. [San 99a] Iste Salomon, licet tali modo totum Vetus Testamentum glossavit, quod nihil in eo relinqueret incorruptum, ita quod nullum dimittat sanum spiritualem intellectum, utpote qui totum pervertit et convertit ad derisionem et fabulas, iudaei tamen quicquid scripsit et dixit auctoritatem reputant, acsi de ore Dei eis fuisset dictum. Glossae ipsius super Talmud frequenter in sequentibus inseruntur. Corpus eius a iudaeis Trocis [sic] honorifice sepultum et a daemonibus anima, prout viverit, in inferno.“ Ich danke meiner Kollegin Prof. Christine Ratkowitsch ganz herzlich für ihre Hilfe bei der Übersetzung dieses Textes sowie des Textes aus Praef I. Fehler gehen ausschließlich auf mich zurück. In der Schreibweise „Trocis“ vermute ich einen Irrtum, weshalb ich in der Übersetzung dem Text von Praef I entsprechend „in Troyes“ schreibe. Der kritische Apparat enthält keine entsprechende Angabe.

  84. tT, XXIII.

  85. Fidora, „Wende- oder Höhepunkt“, 202–203 bot eine etwas andere Erklärung als die folgende, die aber die von mir angeführte weitere Version des lateinischen Textes nicht berücksichtigte.

  86. Die Auflistung der Quellen von tT, und damit auch Praef II, geht auf tT, XV–XVII und XXIV zurück.

  87. Die Erklärung findet sich nicht im Talmudtext.

  88. Die Erklärung findet sich nicht im Talmudtext.

  89. Der lateinische Text nach Dahan, „Rashi“, 46 lautet: „Sequitur de glosis Salomonis trecencis, summi secundum hebreos tam veteris testamenti quam talmut expositoris. Et sicut iam dictum est, licet vetus testamentum taliter exposuerit, quod nichil reliquerit non corruptum, tamen de magno suorum errorum volumine sunt hic pauca, tum quia facultatem non habui lacius transferendi, tum quia superius inter alia de talmud plurima de illis sunt inserta, quorum frequens repeticio posset fastidium legentibus generare. Possunt nichilominus hec pauca sufficere ad execationem ipsius et suorum sequacium comprobandam, precipue cum cetera nichil contineant nisi qualia potuerunt in sequentibus reperiri; sunt autem sumpta de talmut, quoniam scriptum est in capitulo helec quod qui detegit faciem in lege, id est exponit legem, et non secundum halaka, id est per talmut, quamuis habeat in manu sua legem et bona opera, non habebit partem in futuro seculo. [San 99a]“

  90. sT [1345].

  91. tT I [32].

  92. Der Sanhedrintext findet sich weder in den 35 Anklagepunkten des Nikolaus Donin noch in der Anthologie noch im Raschikommentar zu Num 15,31, den der Sanhedrintext auslegt.

Literatur

Bar-Ilan University, Online Responsa Project. https://www.responsa.co.il/home.en-US.aspx

Capelli, Piero, „Dating the Talmud in the Middle Ages“, In ‘Let the Wise Listen and Add to their Learning’ (Prov 1:5). Festschrift for Günter Stemberger on the Occasion of his 75th Birthday, herausgegeben von Constanza Cordoni und Gerhard Langer, 605-618. Studia Judaica 90. Berlin und Boston: De Gruyter 2016.

Capelli, Piero. „De articulis litterarum Papae. A Critical Edition“. In The Talmud in Dispute During the High Middle Ages, herausgegeben von Alexander Fidora und Görge K. Hasselhoff, 29–57. Bellaterra: Universitat Autònoma de Barcelona, Servei de Publicacions, 2019. https://ddd.uab.cat/pub/llibres/2019/215917/taldisdurhigmidage_a2019c.pdf.

Capelli, Piero. „Nicolas Donin, the Talmud Trial of 1240, and the Struggles Between Church and State in Medieval Europe.” In Entangled Histories: Knowledge, Authority, and Jewish Culture in the Thirteenth Century, herausgegeben von Elisheva Baumgarten, Ruth Mazo Karras und Katelyn Mesler, 159–178. Philadelphia: University of Pennsylvania Press, 2017.

Capelli, Piero. „Rashi nella controversia parigina sul Talmud del 1240“. In ‘Ricercare la sapienza di tutti gli antichi’ (Sir 39,1): Miscellanea in onore di Gian Luigi Prato, herausgegeben von Marcello Milani und Marco Zappella, 441–448. Bologna: Dehoniane, 2013.

Cecini, Ulisse und Óscar de la Cruz Palma. „Beyond the Thirty-Five Articles: Nicholas Donin’s Latin Anthology of the Talmud (With a Critical Edition)“. In The Talmud in Dispute During the High Middle Ages, herausgegeben von Alexander Fidora und Görge K. Hasselhoff, 59–99. Bellaterra: Universitat Autònoma de Barcelona, Servei de Publicacions, 2019. https://ddd.uab.cat/pub/llibres/2019/215917/taldisdurhigmidage_a2019c.pdf.

Dahan, Gilbert, „Rashi, sujet de la controverse de 1240. Édition partielle du ms. Paris, BN lat. 16558“. Archive juives 14, (1978): 43-54.

Dal Bo, Federico, „Appendix Glossarum. A Preliminary Edition of the Glosses Contained in the Extractiones de Talmud“. In Extractiones de Talmud per ordinem sequentialem, herausgegeben von Ulisse Cecini und Óscar de la Cruz Palma, 597–710. Corpus Christianorum Continuatio Mediaevalis 291. Turnhout: Brepols, 2018.

Fidora, Alexander, „The Latin Talmud and the Extension of Papal Jurisdiction over Jews“. Medieval Worlds 11, (2020): 152–164. https://doi.org/10.1553/medievalworlds_no11_2020s152.

Fidora, Alexander. „Die christlich-jüdische Disputation von Barcelona aus dem Jahr 1263: Wende- oder Höhepunkt?“ In Apologie, Polemik, Dialog. Religionsgespräche in der Christentumsgeschichte und in der Religionsgeschichte, herausgegeben von Mariano Delgado, Gregor Emmenegger und Volker Leppin, 191–206. Studien zur christlichen Religions- und Kulturgeschichte 29. Basel und Stuttgart: Schwabe Verlag und Kohlhammer 2021.

Fidora, Alexander. „The Latin Talmud and its Translators. Thibaud de Sézanne vs. Nicholas Donin?“ Henoch 37, Nr. 1 (2015): 17–28.

Fidora, Alexander. „The Trial of 1240 against the Talmud: A Reassessment of the Christian Account plus a New Edition“. Sefarad 82, Nr. 1 (2022): 7–29.

Fishman, Talya. Becoming the people of the Talmud. Oral Torah as Written Tradition in Medieval Jewish Cultures. Philadelphia: University of Pennsylvania Press, 2011.

Friedberg Jewish Manuscript Society. https://fjms.genizah.org/.

Friedman, John, Jean Connell Hoff und Robert Chazan. The Trial of the Talmud. Paris, 1240. Mediaeval Sources in Translation 53. Toronto: Pontifical Institute of Mediaeval Studies, 2012.

Grünbaum, Samuel. Sefer Vikkuah Rabbenu Jehiel mi-Paris. Thorn: C. Dombrowski, 1873.

Merchavia, Ch[en]. The Church versus Talmudic and Midrashic Literature [500–1248]. Jerusalem: Bialik Institute, 1970.

Niermeyer, Jan Frederik, Co van de Kieft. Hg., Mediae Latinitatis Lexicon Minus. Überarbeitet von Johannes W.J. Burgers. 2014. https://dictionaries.brillonline.com/niermeyer.

Ragacs, Ursula. „Paris 1240: Further Pieces of the Puzzle“. In The Talmud in Dispute During the High Middle Ages, herausgegeben von Alexander Fidora und Görge K. Hasselhoff, 9–27. Bellaterra: Universitat Autònoma de Barcelona, Servei de Publicacions, 2019. https://ddd.uab.cat/pub/llibres/2019/215917/taldisdurhigmidage_a2019c.pdf.

Schlüter, Margarete. Auf welche Weise wurde die Mishna geschrieben? Das Antwortschreiben des Rav Sherira Gaon, mit einem Faksimile der Handschrift Berlin Qu 685 (Or. 160) und des Erstdrucks Konstantinopel 1566. Texts and Studies in Medieval and Early Modern Judaism 9. Tübingen: Mohr Siebeck, 1993.

Sefaria. https://www.sefaria.org/texts.

sT = Cecini, Ulisse und Óscar de la Cruz Palma. Hg., Extractiones de Talmud per ordinem sequentialem. Corpus Christianorum Continuatio Mediaevalis 291. Turnhout: Brepols, 2018.

Stemberger, Günter. Einleitung in Talmud und Midrasch. Neunte, vollständig neubearbeitete Auflage. München: Beck, 2011.

tT = Cecini, Ulisse, Óscar de la Cruz Palma, Alexander Fidora und Isaac Lampurlanés Farré. Hg., Extractiones de Talmud per ordinem thematicum. Corpus Christianorum Continuatio Mediaevalis 291A. Turnhout: Brepols, 2021.